Beschäftigte in Unternehmen und Behörden erlangen oftmals als erste Kenntnis über Missstände oder Menschenrechtsverletzungen im eigenen Unternehmen, oder in Unternehmen, die als Teil der Lieferkette des eigenen Unternehmens fungieren. Um Personen zu schützen, die entsprechende Hinweise zur Abstellung von Missständen geben können, hat der Gesetzgeber das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erlassen.
Das HinSchG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung eines internen, mit dessen Hilfe Hinweisgeber („Whistleblower“) vor Repressalien geschützt Informationen weitergeben, die diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben.
In Ergänzung dazu regelt das LkSG die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der eigenen Lieferkette. Auch das LkSG verpflichtet die Unternehmen ein geschütztes Beschwerdeverfahren für die Meldung von Verstößen gegen die Menschenrechte innerhalb der Lieferkette einzurichten.
Diesen Anforderungen entspricht die Wieprecht Services durch die Einrichtung einer zentralen Meldestelle.
Sie können Ihre Meldungen und Hinweise auch direkt an uns kommunizieren. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an den Menschenrechtsbeauftragten der Wieprecht Services:
Wolfgang Spann
Telefon: +49 221 48906 94
Mail: w.spann@wieprecht.services
Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung zur Einhaltung der Menschenrecht in unserer Lieferkette. Mitteilungen mit Relevanz gemäß LkSG behandeln wir entsprechend unserer Verfahrensordnung für Beschwerdeverfahren und unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
- 2023-12-29 Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- 2023-12-29 Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren LkSG